11.08.2010 | Autor / Redakteur: Christiane Aumeier / Ulrike Ostler
Es ist erst drei Jahre her, da die frühere Domain-Managerin bei Microsoft Carolyn Gudmundson sich wegen Betrugsverdachts verantworten musste. Sie sollte versäumt haben, Domains zu verlängern, und Registrierungskosten falsch abgerechnet haben. Doch die Domain-Registrierung verursacht auch ganz alltägliche Probleme, etwa die Auswahl der Top-Level-Domain und die Festlegung des Namens.
Jeder an das Internet angeschlossene Server, das gilt auch für virtuelle Server, wird über eine eindeutige IP-Adresse angesprochen. Da diese jedoch nicht aussagekräftig ist, sich nur schwer merken lässt und zudem aus technischen Gründen unter Umständen auch einmal geändert werden kann, gibt es seit 1983 das Domain Name System (DNS), das die uns bekannten Internet-Adressen, das heißt die Domains, in IP-Adressen übersetzt.
Wenn mittels Browser eine HTML-Seite im Internet aufgerufen wird, nehmen Domain Name Server die Zuordnung von Domain-Namen zu der entsprechenden IP-Adresse vor. Dabei handelt es sich um ein System von Servern, die in einer hierarchisch strukturierten Datenbank die entsprechenden Verknüpfungen bereithalten.
Bei der Anforderung von Daten im Internet kann man statt des Domain-Namens auch immer die IP-Adresse selbst angeben. Das ist zum Beispiel beim Server-Zugriff erforderlich, wenn die Registrierung des Domain-Namens noch nicht vollzogen ist.
Eine vollständige Internet-Adresse setzt sich aus dem Maschinennamen, der Top-Level- und Second-Level-Domain zusammen:
www.beispiel.de
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| | |+ Top-Level-Domain
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| |+ Second-Level-Domain
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| + Maschinenname (oder auch Subdomain)
Wer von seiner Domain oder seinem Domain-Namen spricht, meint damit seine individuelle und weltweit einmalige Kombination aus Second-Level-Domain und Top-Level-Domain. Als Second-Level-Domains bezeichnet man den Domain-Namen ohne übergeordnete Top-Level-Domain und ohne Maschinennamen.
Zu den Top-Level-Domains (TLD) gehören zum einen länderspezifische wie .de, .at oder .ch und zum anderen so genannte generische wie .com oder .org. Die zweistellige Endung bezieht sich auf den Standort der Namensverwaltung (hier Deutschland, Österreich und Schweiz) und nicht auf den Standort des Servers, auf dem die Domain gehostet wird.
Die dreistelligen TLDs bezeichneten ursprünglich den Internet-Anbieter, der den Rechner betrieb; Beispiele sind .mil für Militär, .gov für Behörden der USA, .edu für Universitäten, .net für Provider und andere Internet-Anbieter sowie .org für nicht-kommerzielle beziehungsweise .com für kommerzielle Organisationen.
Aus technischer Sicht gibt es keinen Unterschied zu den Länder-TLDs. Die Vergabe einiger TLDs ist auch heute noch eingeschränkt, insbesondere was .mil oder .gov betrifft. Bei anderen wurde die bisher geltende restriktive Vergabepraxis gelockert oder komplett abgeschafft.
Jeder kann inzwischen eine .net-, .org- oder .com-Domain buchen, .de-Domains hingegen erhalten derzeit nur in Deutschland ansässige Personen oder Unternehmen. Für die Wahl einer .de- oder .com-Domain waren bis vor einiger Zeit oft finanzielle Gründe ausschlaggebend, da .com-Domains deutlich billiger waren als .de-Domains. Inzwischen ist der Unterschied aber nicht mehr erheblich.
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