30.04.2010 | Autor / Redakteur: Dr. Franz-Joachim Kauffels / Andreas Donner
Die EU-Kommision ist für das Wohl der Bürger im EU-Raum verantwortlich. Nur hier können Grenzwerte festgelegt werden, die eine länderübergreifende Wirkung haben, weil EU-Recht bekanntlich nationales Recht bricht. Die REFLEX-Studie der EU-Kommision untersucht in diesem Zusammenhang die Wirkung elektromagnetischer Strahlung auf DNA-Stränge.
Die Ergebnisse der REFLEX-Studie sind hochinteressant und werden in der Zukunft Maßstäbe für Grenzwerte setzen. Aber schon jetzt lassen sich Planungshilfen für WLANs und WiMAX daraus ableiten.
Eine sog. „EU-Studie“ zu Elektrosmog war seit längerem hinlänglich bekannt. Diese Metastudie hat die Ergebnisse verschiedener EU-weiter Studien zusammengefasst und analysiert. Natürlich werden laufend weitere Studien durchgeführt und es gibt von Zeit zu Zeit neue Erkenntnisse, die letztlich wiederum in verbindliche Richtlinien, wie z.B. für die CE-Zertifizierung, einfließen. Dies dauert aber natürlich immer eine gewisse Zeit. In 2004 sind besonders zwei Ereignisse auffällig gewesen: eine Mobilfunkkonferenz und die Präsentation der Ergebnisse der sog. REFLEX-Studie.
Ende September 2004 wurde von der EU-Kommision zusammen mit der Industrie in Brüssel ein sog. „Mobilfunk-Seminar“ veranstaltet. Es ist an dieser Stelle nicht weiter hilfreich, die Einzelheiten der gesammelten Präsentationen durchzugehen. Stattdessen wird wiederum wörtlich eine Präsentationsfolie zitiert, die die Ergebnisse des Mobilfunkseminars auf Entscheiderebene zusammenfasst:
Der Autor legt an dieser Stelle besonderen Wert auf die Feststellung, dass der letzte Satz absolut original und unverfälscht zitiert wurde und keiner der beim Autor manchmal auftretenden Scherze ist. Wir brauchen also in naher Zukunft nicht mit abschreckenden Fotos verstrahlter Gehirnteile auf WLAN-Adaptern oder Access Points zu rechnen, wozu die EU-Kommision ja sonst neigt. Wesentlich ist aber an diesem Satz auch die Anerkennung der Besorgnis in der Bevölkerung.
Die theoretische Nichtbeweisbarkeit einer Nullhypothese stößt immer wieder auf Verständnisprobleme. Statt weiterer philosophischer Ausführungen darüber möchte der Autor lieber eine kleine Geschichte zum Besten geben, die man sich im Rheinland so etwa jeden Februar erzählt, und die, wenn man länger darüber nachdenkt, das Feld der Nullhypothese leichtfüßig erschließt:
Bei archäologischen Ausgrabungen fand man in der Nähe von Düsseldorf ein Stück Telefonkabel, was etwa 2.000 Jahre alt sein muss. Daraus schloss man sofort, dass die Düsseldorfer schon zu dieser Zeit Telefon gehabt haben müssen. Daraufhin hat man in Köln gegraben und zunächst nichts gefunden. Man hat dann noch weiter und vor allem viel tiefer gegraben. Und immer noch nichts gefunden. Daraus kann sich nur der Schluss ergeben, dass die alten Römer in Köln zu dieser Zeit schon Handys hatten.
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