Seagate einigt sich außergerichtlich mit Sammelklägern

Irreführende Kapazitätsangaben bei 6,2 Millionen Festplatten

05.11.2007 | Autor / Redakteur: Peter Hempel / Martin Hensel

Festplatten und Netzwerke: Durch missverständliche Kapazitätsbezeichnung fehlen dem Anwender schlimmstenfalls mehrere Gigabyte.

Festplattenhersteller Seagate hat sich bei einer Sammelklage bezüglich Irreführung außergerichtlich geeinigt. Der Firma wurde vorgeworfen, irreführende Kapazitätsangaben zu verwenden. US-Kunden bekommen unter bestimmten Umständen ein kostenloses Software-Paket oder fünf Prozent des Kaufpreises erstattet.

In der Sache „Kilobyte gegen Kibibyte“ hat Seagate eventuellen Gerichtsverfahren vorgebeugt und bietet außergerichtliche Schlichtungsversuche an. Die übliche Praxis, bei Kapazitätsangaben zwischen einer Zweierpotenz und einem Vielfachen von Zehn zu wechseln ist dem amerikanischen Festplattenhersteller zum Verhängnis geworden. Das Unternehmen hatte bei 6,2 Millionen verkauften Datenträgern nicht darauf hingewiesen, dass die beworbene Kapazität ein Vielfaches von zehn ist und nicht eine Zweierpotenz, wie sie beispielsweise vom Betriebssystem ausgegeben wird.

Das freiwillige Angebot von Seagate enthält folgende Entschädigungen: Wer die Festplatte vor dem 1. Januar 2006 gekauft hat, kann zwischen einem Programmpaket mit Backup-Software oder fünf Prozent des Kaufpreises als Entschädigung wählen. Für später erworbene Datenträger ist nur noch das Programmpaket als Entschädigung vorgesehen. Der Anspruch muss fristgerecht bis zum 10. März 2008 per Online-Forumlar eingereicht werden.

Streitpunkt ist die gängige Praxis, zwischen einem Kilobyte als 1.024 Byte und einem Kilobyte als 1.000 Byte hin- und herzuwechseln. Bei Kapazitäten von 500 Gigabyte macht der Unterschied beinahe zehn Prozent des angegebenen Speicherplatzes aus. Nennt der Hersteller das Vielfache von Zehn und das Betriebssystem die Zweierpotenz, fehlen dem Kunden letztendlich 34 Gigabyte. Auch in Netzwerken ist diese Diskrepanz spürbar – Gigabit-Ethernet transportiert Zehn hoch Neun Bit pro Sekunde, Cache und andere Festspeicher liefern aber bei einem Gigabyte Zwei hoch 30 Byte Kapazität.

Verbesserungsvorschlag kam zu spät

Die International Electrotechnical Commission (IEC) hat 1998 den Versuch unternommen, das Bezeichnungs-Wirrwarr zu entrümpeln: Laut ihrer Spezifikation müssten die Binär-Potenzen mit Kibi-, Mebi- Gibi- und Tebibyte bezeichnet werden. Dieser Norm mangelt es allerdings an Akzeptanz seitens der Hersteller, weil die Schreibweisen schon zu etabliert waren, als die Norm verabschiedet wurde. Auf Verpackungen und in der Werbung ist meistens kleingedruckt die jeweils verwendete Zählweise angegeben.

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